Massagen

Massageanwendungen sind Privatleistungen und nur in Ausnahmefällen (z.B. Triggerpunkt Massage oder Faszien Massage) u. U. im Rahmen einer privaten Krankenversicherung nach GebüH erstattungsfähig. Hierfür beraten Sie sich bitte mit Ihrem Versicherer.

Sie möchten gerne eine Massage verschenken? Nutzen Sie hierfür bitte das Gutscheinformular.