Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der LebVital Naturheil- und Massagepraxis Sylvia Seibl,
Heilpraktikerin (nachstehend Heilpraktiker genannt)


§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Heilpraktiker
    und Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den
    Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des
    Heilpraktikers, die Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker zum
    Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
  3. Der Heilpraktiker ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen,
    wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Heilpraktiker
    aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder
    wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der
    Honoraranspruch des Heilpraktikers für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen
    Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.

§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages

  1. Der Heilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine
    Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose
    und Therapie des Patienten anwendet.
  2. Der Heilpraktiker ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen
    entsprechen, sofern der Patient hierüber keine Entscheidung trifft.
  3. Es werden vom Heilpraktiker Methoden angewendet, die in der Regel schulmedizinisch nicht
    anerkannt und auch nicht allgemein erklärbar sind. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Patienten
    kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Patient die Anwendung derartiger
    Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten,
    diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er das dem Heilpraktiker gegenüber zu erklären.
  4. Der Heilpraktiker darf keine Krankschreibungen vornehmen, und er darf keine
    verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

§ 3 Mitwirkung des Patienten

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker ist aber in dem Fall
berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere
wenn der Patient die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte
nicht erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert.

§ 4 Honorierung des Heilpraktikers

  1. Der Heilpraktiker hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell
    zwischen Heilpraktiker und Patient vereinbart worden sind, gelten die Sätze der Gebührenordnungen
    oder -verzeichnisse (GebüH). Honorare für Massageanwendungen sind zu entnehmen aus dem
    aktuellen Massagekatalog und von der GebüH ausgeschlossen.
  2. Die Honorare sind nach jeder Behandlung vom Patienten bar oder per ec gegen Erhalt einer
    Quittung zu bezahlen. Nach Abschluss der Behandlung erhält der Patient auf Wunsch zusätzlich
    eine Rechnung gemäß § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Patienten mit einer privaten
    Zusatzversicherung oder Vollversicherung (siehe §5) erhalten nach einem Behandlungsfall bzw. in
    aller Regel zum Monatsabschluss eine schriftliche Rechnung, die der Krankenkasse vorgelegt
    werden kann. Eine mögliche Erstattung oder Nichterstattung durch die Krankenkassen verhindert
    nicht die Honorarleistung an den Heilpraktiker, diese bleibt davon unberührt und in aller Frist
    bestehen.
  3. Vermittelt der Heilpraktiker Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B.
    Laborleistungen) ist der Heilpraktiker berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten
    Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Patienten in der
    voraussichtlichen Höhe gemäß Absatz 2. abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese
    Beträge gesondert auszuweisen. Der Heilpraktiker ist berechtigt für die Vermittlung begleitender
    Leistungen beim Patienten eigene Honorare geltend zu machen.
  4. Lässt der Heilpraktiker Leistungen durch Dritte erbringen, die er selbst überwacht, sind diese
    Leistungen Bestandteil der Honorare des Heilpraktikers. Soweit hier keine Inklusiv-Vereinbarung
    getroffen ist, werden diese Kosten in Rechnung gestellt.
  5. In den Fällen der Absätze 3. und 4. ist der Heilpraktiker von den Beschränkungen des § 181 BGB
    befreit und darf als Beauftragter des Patienten zwischen dem Dritten (z. B. Labor) und sich selbst
    Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch dann, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung
    zwischen Heilpraktiker und Dritten anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen
    Befreiungstatbestand.
  6. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln
    Heilpraktikern nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Patienten durch den Heilpraktiker ist
    jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe, sondern eine Verwendung ist. Daraus folgert,
    dass Heilpraktikerhonorare grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten und eine wie
    immer geartete Herausrechnung oder Spezifizierung nicht möglich ist. Die Anwendung von – vom
    Patienten mitgebrachten – Arzneimitteln durch den Heilpraktiker ist ausgeschlossen.
  7. Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den Patienten für verordnete
    oder empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfasstes
    Direktgeschäft dar, das auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des Heilpraktikers keinen
    Einfluss hat. Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere
    Hilfsmittel, die vom Heilpraktiker empfohlen oder verordnet und vom Patienten in einschlägigen
    Verkaufsstellen bezogen werden.
  8. Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen
    Hilfsmitteln ist dem Heilpraktiker oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet.
    Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können diese Produkte vom Heilpraktiker in
    einer Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.

§ 5 Honorarerstattung durch Dritte

  1. Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder
    zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Heilpraktiker führt eine Direktabrechnung mit
    Dritten nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen
    Erstattung nicht stunden.
  2. Soweit der Heilpraktiker den Patienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese
    unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im
    Sinne des § 4 Absatz 1. Der Umfang der Heilpraktikerleistungen beschränkt sich nicht auf
    erstattungsfähige Leistungen.
  3. Der Heilpraktiker erteilt in Erstattungfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte
    und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Patient. Derartige Leistungen sind
    honorarpflichtig.

§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung

  1. Der Heilpraktiker behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der
    Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des
    Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten. Auf die Schriftform kann
    verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Patienten erfolgt und anzunehmen ist, dass
    der Patient zustimmen wird.
  2. Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur
    Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen –
    oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei
    Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder
    Familienangehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der
    Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung
    stattfinden, und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
  3. Der Heilpraktiker führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Patienten steht eine
    Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht heraus verlangen. Absatz 2.
    bleibt unberührt.
  4. Sofern der Patient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese der Heilpraktiker
    kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden,
    werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk, dass
    sich die Originale in der Handakte befinden.

§ 7 Rechnungsstellung

  1. Neben den Quittungen nach § 4 erhält der Patient nach Abschluss der Behandlungsphase auf
    Verlangen eine Rechnung, deren zusätzliche Ausstellung honorarpflichtig ist, ausgenommen
    privatkassenpflichtige Abrechnungen.
  2. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Patienten sowie den Behandlungszeitraum,
    alle Leistungsarten und die Diagnosestellung. Der zutreffende Mehrwertsteuersatz wird
    ausgewiesen.
  3. Wünscht der Patient keine Diagnose- oder Therapiespezifizierung in der Rechnung, hat er dem
    Heilpraktiker dies entsprechend mitzuteilen.

§ 8 Terminvereinbarung in der Praxis

  1. Der Heilpraktiker arbeitet ausschließlich auf Terminvereinbarung. Dafür sind die Termine online
    über www.LebVital.de oder telefonisch zu vereinbaren. Die Online – Terminvereinbarung gilt als
    verbindlich, nach Bestätigungsmail durch den Heilpraktiker.
  2. Terminänderungen (z.B. Umbuchungen, Stornierungen) für einen Praxistermin können bis 24
    Stunden vor dem vereinbarten Termin angezeigt werden, ansonsten behält sich der Heilpraktiker vor,
    50% der Anwendungskosten als Unkostendeckung in Rechnung zu stellen. Sollte es zum
    wiederholten Male zu Nichterscheinen zu Terminen kommen behält sich der Heilpraktiker vor, die
    Ausfallkosten in Höhe der vereinbarten Leistung zu berechnen.

§ 9 Gutscheine

  1. Der Heilpraktiker stellt folgende Gutscheinvarianten zum Erwerb zur Einlösung aus dem
    Massagekatalog (Zusatzleistung des Heilpraktikers) zur Verfügung: den Warengutschein (ausgestellt
    auf eine bestimmte Anwendung) und den Wertgutschein (ausgestellt auf einen bestimmten Wert zur
    Einlösung).
  2. Beide Gutscheinvarianten (genannt im Folgenden Gutschein) können nur bei dem Heilpraktiker
    eingelöst werden. Buchbare Termine unter www.LebVital.de, der Termin gilt als bestätigt nach
    Bestätigungsmail oder nach telefonischer Vereinbarung.
  3. Der Gutschein und evtl. Restguthaben sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des
    Gutscheinkaufs einlösbar.
  4. Pro Anwendungstermin ist nur ein Gutschein einlösbar. Er muss am vereinbarten Termin zur
    Verrechnung vorgelegt werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
  5. Der Gutschein kann nur für die Einlösung von Anwendungen und nicht für den Kauf von weiteren
    Gutscheinen verwendet werden.
  6. Das Gutschein-Guthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
  7. Der Gutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen
    Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von
    der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des
    jeweiligen Inhabers hat.

§ 10 Ausbildung und Seminare

  1. Die Anmeldung zu Ausbildungen und Seminaren gilt als verbindlich, sobald sie in Form des
    unterschriebenen Anmeldeformulars, per E-Mail mit Rückbestätigung, via Online-Anmeldeformular
    ist. Mit dem Versand der Auftragsbestätigung und Rechnung wird der Ausbildungs- und
    Seminarvertrag für beide Seiten rechtsgültig.
  2. Im Zuge Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und Rechnung. Damit wird die in
    der Ausschreibung stehende Zahlung bis 14 Tage vor Ausbildungs- oder Seminarbeginn fällig. Bei
    Überweisungen aus dem Ausland gehen die entsprechenden Bankkosten zu Lasten des
    Überweisenden.
  3. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine behält sich der Heilpraktiker das Recht vor, die in
    Deutschland üblichen Mahngebühren zu erheben, ggf. ist der Abschluss einer
    Seminarausfallversicherung, um etwaige Ausfälle wegen Krankheit abzusichern, empfehlenswert.
  4. Terminänderungen, Änderungen des Veranstaltungsortes und der Dozenten sind ausdrücklich
    vorbehalten; ebenfalls Irrtümer und Druckfehler in den Ausschreibungen des Heilpraktikers.
  5. Der Heilpraktiker behält sich die Möglichkeit vor, ausgeschriebene Lehr- und
    Seminarveranstaltungen zu einem anderen Zeitpunkt durchzuführen, wenn dringende Gründe dies
    nötig machen. Über terminliche Änderungen nach Ihrer Buchung werden Sie umgehend
    benachrichtigt. Sollten Sie an den Ersatzterminen nicht teilnehmen können, haben Sie die
    Möglichkeit, die entsprechende Ausbildung oder das Seminar zum nächstmöglichen Termin
    nachzuholen. Bereits teilweise oder ganz bezahlte Teilnahmegebühren werden Ihnen dafür
    gutgeschrieben oder auf Wunsch zurückbezahlt.
  6. Eine Umbuchung desselben Themas Ihrerseits auf einen nächsten Termin, der für diese Einheit
    angesetzt ist, soll Ihnen grundlegend bis zu 2 Wochen vor Ausbildungs- und Seminarbeginn
    möglich sein.
  7. Eine Stornierung von einer Ausbildung oder eines Seminares seitens des Teilnehmers muss
    schriftlich erfolgen. Ein Rücktritt bis 2 Wochen vor Ausbildungs- oder Seminarbeginn ist kostenfrei.
    Bei Rücktritt weniger als 2 Wochen vor Beginn behält sich der Heilpraktiker vor, die geleistete
    Anzahlung bzw. 20% der Ausbildungs- oder Seminarkosten als Unkostendeckung in Rechnung zu
    stellen. Bei Nichterscheinen oder Abbruch erhebt der Heilpraktiker 100% der Ausbildungs- oder
    Seminarkosten. Ersatzteilnehmer können nach Absprache gestellt werden. Weitergehende Ansprüche
    sind ausgeschlossen.
  8. Ein Zertifikat von der LebVital Naturheil- und Massagepraxis befreit den Teilnehmer nicht von der
    Erfüllung sämtlicher vom örtlichen Gesetzgeber vorgeschriebenen Auflagen.
  9. Die Teilnahme an den Ausbildungen und Seminaren erfolgt in eigener Verantwortung, aus
    eventuellen Folgen leiten sich keinerlei Ansprüche ab.
  10. Zur Ausübung der Heilkunde sind nur Heilpraktiker und Ärzte befugt. Aus der Teilnahme an den
    Veranstaltungen des Heilpraktikers lässt sich eine solche Befugnis nicht ableiten. Im Unterricht
    angegebene Rezepturen, Applikationsformen und Behandlungsvorschläge sind ausschließlich
    Beispiele, die bei Anwendung individuell abzuwägen sind und stellen keine Aufforderung zur
    Selbstmedikamentation dar. Dies Medikamentation obliegt allein Heilpraktikern und Ärzten.
  11. Die in den Ausbildungen und Seminaren herausgegebenen Unterlagen, Aufzeichnungen und
    Handbücher unterliegen dem Copyright, d.h. sind geschütztes Material und Eigentum des
    Heilpraktikers. Es ist nicht gestattet, diese auszugsweise oder gesamt zu vervielfältigen oder an
    Dritte weiter zu geben.
  12. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Veranstaltungen für Kinder nur in Mitbegleitung der
    Eltern geeignet sind. Tonbandaufnahmen und Handygebrauch während der Veranstaltungen sowie
    das Mitbringen von Hunden sind nicht erlaubt.

§ 11 Verantwortung

Der Heilpraktiker ist nicht für Geschehnisse auf dem Weg zum Termin/Veranstaltung in die Praxis wie
auch im Anschluss aus der Praxis heraus verantwortlich und damit nicht haftbar zu machen. Der
Patient/Klient ist vor, während und nach Veranstaltungen in der Praxis selbst verantwortlich.

§ 12 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen
oder Beschwerden schriftlich der
jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt
nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine
Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.