Allgemeine Geschäftsbedingungen der LebVital Naturheil- und Massagepraxis Sylvia Seibl, Heilpraktikerin (nachstehend Heilpraktiker genannt)
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Heilpraktiker
und Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den
Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. - Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des
Heilpraktikers, die Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker zum
Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages
- Der Heilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine
Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose
und Therapie des Patienten anwendet. - Der Heilpraktiker ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen
entsprechen, sofern der Patient hierüber keine Entscheidung trifft. - Es werden vom Heilpraktiker Methoden angewendet, die in der Regel schulmedizinisch nicht
anerkannt und auch nicht allgemein erklärbar sind. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Patienten
kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Patient die Anwendung derartiger
Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten,
diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er das dem Heilpraktiker gegenüber zu erklären. - Der Heilpraktiker darf keine Krankschreibungen vornehmen, und er darf keine
verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
§ 3 Mitwirkung des Patienten
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker ist aber in dem Fall
berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere
wenn der Patient die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte
nicht erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert.
§ 4 Honorierung des Heilpraktikers
- Der Heilpraktiker hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell
zwischen Heilpraktiker und Patient vereinbart worden sind, gelten die Sätze der Gebührenordnungen
oder -verzeichnisse (GebüH). Honorare für Massageanwendungen sind zu entnehmen aus dem
aktuellen Massagekatalog und von der GebüH ausgeschlossen. - Die Honorare sind nach jeder Behandlung vom Patienten bar oder per ec gegen Erhalt einer
Quittung zu bezahlen. Nach Abschluss der Behandlung erhält der Patient auf Wunsch zusätzlich
eine Rechnung gemäß § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Patienten mit einer privaten
Zusatzversicherung oder Vollversicherung (siehe §5) erhalten nach einem Behandlungsfall bzw. in
aller Regel zum Monatsabschluss eine schriftliche Rechnung, die der Krankenkasse vorgelegt
werden kann. Eine mögliche Erstattung oder Nichterstattung durch die Krankenkassen verhindert
nicht die Honorarleistung an den Heilpraktiker, diese bleibt davon unberührt und in aller Frist
bestehen. - Vermittelt der Heilpraktiker Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B.
Laborleistungen) ist der Heilpraktiker berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten
Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Patienten in der
voraussichtlichen Höhe gemäß Absatz 2. abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese
Beträge gesondert auszuweisen. Der Heilpraktiker ist berechtigt für die Vermittlung begleitender
Leistungen beim Patienten eigene Honorare geltend zu machen. - Lässt der Heilpraktiker Leistungen durch Dritte erbringen, die er selbst überwacht, sind diese
Leistungen Bestandteil der Honorare des Heilpraktikers. Soweit hier keine Inklusiv-Vereinbarung
getroffen ist, werden diese Kosten in Rechnung gestellt. - In den Fällen der Absätze 3. und 4. ist der Heilpraktiker von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit und darf als Beauftragter des Patienten zwischen dem Dritten (z. B. Labor) und sich selbst
Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch dann, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung
zwischen Heilpraktiker und Dritten anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen
Befreiungstatbestand. - Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln
Heilpraktikern nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Patienten durch den Heilpraktiker ist
jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe, sondern eine Verwendung ist. Daraus folgert,
dass Heilpraktikerhonorare grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten und eine wie
immer geartete Herausrechnung oder Spezifizierung nicht möglich ist. Die Anwendung von – vom
Patienten mitgebrachten – Arzneimitteln durch den Heilpraktiker ist ausgeschlossen. - Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den Patienten für verordnete
oder empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfasstes
Direktgeschäft dar, das auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des Heilpraktikers keinen
Einfluss hat. Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere
Hilfsmittel, die vom Heilpraktiker empfohlen oder verordnet und vom Patienten in einschlägigen
Verkaufsstellen bezogen werden. - Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen
Hilfsmitteln ist dem Heilpraktiker oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet.
Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können diese Produkte vom Heilpraktiker in
einer Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.
§ 5 Honorarerstattung durch Dritte
- Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder
zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Heilpraktiker führt eine Direktabrechnung mit
Dritten nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen
Erstattung nicht stunden. - Soweit der Heilpraktiker den Patienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese
unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im
Sinne des § 4 Absatz 1. Der Umfang der Heilpraktikerleistungen beschränkt sich nicht auf
erstattungsfähige Leistungen. - Der Heilpraktiker erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte
und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Patient. Derartige Leistungen sind
honorarpflichtig.
§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung
- Der Heilpraktiker behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der
Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des
Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten. Auf die Schriftform kann
verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Patienten erfolgt und anzunehmen ist, dass
der Patient zustimmen wird. - Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur
Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen –
oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei
Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder
Familienangehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der
Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung
stattfinden, und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann. - Der Heilpraktiker führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Patienten steht eine
Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht heraus verlangen. Absatz 2.
bleibt unberührt. - Sofern der Patient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese der Heilpraktiker
kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden,
werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk, dass
sich die Originale in der Handakte befinden.
§ 7 Rechnungsstellung
- Neben den Quittungen nach § 4 erhält der Patient nach Abschluss der Behandlungsphase auf
Verlangen eine Rechnung, deren zusätzliche Ausstellung honorarpflichtig ist, ausgenommen
privatkassenpflichtige Abrechnungen. - Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Patienten sowie den Behandlungszeitraum,
alle Leistungsarten und die Diagnosestellung. Der zutreffende Mehrwertsteuersatz wird
ausgewiesen. Leistungen des Heilpraktikers sind gem. § 4 Nr.14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. - Wünscht der Patient keine Diagnose- oder Therapiespezifizierung in der Rechnung, hat er dem
Heilpraktiker dies entsprechend mitzuteilen.
§ 8 Terminvereinbarung in der Praxis
- Der Heilpraktiker arbeitet ausschließlich auf Terminvereinbarung. Dafür sind die Termine online
über www.LebVital.de oder telefonisch zu vereinbaren. Die Online – Terminvereinbarung gilt als
verbindlich, nach Bestätigungsmail durch den Heilpraktiker. - Terminänderungen (z.B. Umbuchungen, Stornierungen) für einen Praxistermin können bis 24
Stunden vor dem vereinbarten Termin angezeigt werden, ansonsten behält sich der Heilpraktiker vor,
50% der Anwendungskosten als Unkostendeckung in Rechnung zu stellen. Sollte es zum
wiederholten Male zu Nichterscheinen zu Terminen kommen behält sich der Heilpraktiker vor, die
Ausfallkosten in Höhe der vereinbarten Leistung zu berechnen.
§ 9 Gutscheine
- Der Heilpraktiker stellt folgende Gutscheinvarianten zum Erwerb zur Einlösung aus dem
Massagekatalog (Zusatzleistung des Heilpraktikers) zur Verfügung: den Warengutschein (ausgestellt
auf eine bestimmte Anwendung) und den Wertgutschein (ausgestellt auf einen bestimmten Wert zur
Einlösung). - Beide Gutscheinvarianten (genannt im Folgenden Gutschein) können nur bei dem Heilpraktiker
eingelöst werden. Buchbare Termine unter www.LebVital.de, der Termin gilt als bestätigt nach
Bestätigungsmail oder nach telefonischer Vereinbarung. - Der Gutschein und evtl. Restguthaben sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des
Gutscheinkaufs einlösbar. - Pro Anwendungstermin ist nur ein Gutschein einlösbar. Er muss am vereinbarten Termin zur
Verrechnung vorgelegt werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich. - Der Gutschein kann nur für die Einlösung von Anwendungen und nicht für den Kauf von weiteren
Gutscheinen verwendet werden. - Das Gutschein-Guthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
- Der Gutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen
Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von
der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des
jeweiligen Inhabers hat.
§ 10 Ausbildung und Seminare
- Die Anmeldung zu Ausbildungen und Seminaren gilt als verbindlich, sobald sie in Form des
unterschriebenen Anmeldeformulars, per E-Mail mit Rückbestätigung, via Online-Anmeldeformular
ist. Mit dem Versand der Auftragsbestätigung und Rechnung wird der Ausbildungs- und
Seminarvertrag für beide Seiten rechtsgültig. - Im Zuge Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und Rechnung. Damit wird die in
der Ausschreibung stehende Zahlung bis 14 Tage vor Ausbildungs- oder Seminarbeginn fällig. Bei
Überweisungen aus dem Ausland gehen die entsprechenden Bankkosten zu Lasten des
Überweisenden. - Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine behält sich der Heilpraktiker das Recht vor, die in
Deutschland üblichen Mahngebühren zu erheben, ggf. ist der Abschluss einer
Seminarausfallversicherung, um etwaige Ausfälle wegen Krankheit abzusichern, empfehlenswert. - Terminänderungen, Änderungen des Veranstaltungsortes und der Dozenten sind ausdrücklich
vorbehalten; ebenfalls Irrtümer und Druckfehler in den Ausschreibungen des Heilpraktikers. - Der Heilpraktiker behält sich die Möglichkeit vor, ausgeschriebene Lehr- und
Seminarveranstaltungen zu einem anderen Zeitpunkt durchzuführen, wenn dringende Gründe dies
nötig machen. Über terminliche Änderungen nach Ihrer Buchung werden Sie umgehend
benachrichtigt. Sollten Sie an den Ersatzterminen nicht teilnehmen können, haben Sie die
Möglichkeit, die entsprechende Ausbildung oder das Seminar zum nächstmöglichen Termin
nachzuholen. Bereits teilweise oder ganz bezahlte Teilnahmegebühren werden Ihnen dafür
gutgeschrieben oder auf Wunsch zurückbezahlt. - Eine Umbuchung desselben Themas Ihrerseits auf einen nächsten Termin, der für diese Einheit
angesetzt ist, soll Ihnen grundlegend bis zu 2 Wochen vor Ausbildungs- und Seminarbeginn
möglich sein. - Eine Stornierung von einer Ausbildung oder eines Seminares seitens des Teilnehmers muss
schriftlich erfolgen. Ein Rücktritt bis 2 Wochen vor Ausbildungs- oder Seminarbeginn ist kostenfrei.
Bei Rücktritt weniger als 2 Wochen vor Beginn behält sich der Heilpraktiker vor, die geleistete
Anzahlung bzw. 20% der Ausbildungs- oder Seminarkosten als Unkostendeckung in Rechnung zu
stellen. Bei Nichterscheinen oder Abbruch erhebt der Heilpraktiker 100% der Ausbildungs- oder
Seminarkosten. Ersatzteilnehmer können nach Absprache gestellt werden. Weitergehende Ansprüche
sind ausgeschlossen. - Ein Zertifikat von der LebVital Naturheil- und Massagepraxis befreit den Teilnehmer nicht von der
Erfüllung sämtlicher vom örtlichen Gesetzgeber vorgeschriebenen Auflagen. - Die Teilnahme an den Ausbildungen und Seminaren erfolgt in eigener Verantwortung, aus
eventuellen Folgen leiten sich keinerlei Ansprüche ab. - Zur Ausübung der Heilkunde sind nur Heilpraktiker und Ärzte befugt. Aus der Teilnahme an den
Veranstaltungen des Heilpraktikers lässt sich eine solche Befugnis nicht ableiten. Im Unterricht
angegebene Rezepturen, Applikationsformen und Behandlungsvorschläge sind ausschließlich
Beispiele, die bei Anwendung individuell abzuwägen sind und stellen keine Aufforderung zur
Selbstmedikamentation dar. Dies Medikamentation obliegt allein Heilpraktikern und Ärzten. - Die in den Ausbildungen und Seminaren herausgegebenen Unterlagen, Aufzeichnungen und
Handbücher unterliegen dem Copyright, d.h. sind geschütztes Material und Eigentum des
Heilpraktikers. Es ist nicht gestattet, diese auszugsweise oder gesamt zu vervielfältigen oder an
Dritte weiter zu geben. - Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Veranstaltungen für Kinder nur in Mitbegleitung der
Eltern geeignet sind. Tonbandaufnahmen und Handygebrauch während der Veranstaltungen sowie
das Mitbringen von Hunden sind nicht erlaubt.
§ 11 Verantwortung
Der Heilpraktiker ist nicht für Geschehnisse auf dem Weg zum Termin/Veranstaltung in die Praxis wie
auch im Anschluss aus der Praxis heraus verantwortlich und damit nicht haftbar zu machen. Der
Patient/Klient ist vor, während und nach Veranstaltungen in der Praxis selbst verantwortlich.
§ 12 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen
oder Beschwerden schriftlich der
jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt
nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine
Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.